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von Julia Blöink (Kommentare: 0)

Neuer Erlass für mehr Flexibilität in der offenen Ganztagsschule

Der neue Erlass des Schulministeriums für „mehr Flexibilität in der offenen Ganztagsschule“ ermöglicht Schülerinnen und Schülern ab dem Schuljahr 2018/19, während der Öffnungszeiten des offenen Ganztags am Nachmittag auch an regelmäßigen außerschulischen Bildungsangeboten teilnehmen zu können. Dazu zählen zum Beispiel Sportvereine oder Musikschulen oder auch der herkunftssprachliche Unterricht.

Freistellungswünsche sind durch die Eltern rechtzeitig mitzuteilen, bei regelmäßig stattfindenden außerschulischen Bildungsangeboten möglichst vor Schuljahresbeginn. Die Entscheidungskompetenz über die Freistellung von der Teilnahme an der OGS wird vor Ort zwischen Schulträger, Schule und Träger des Ganztags geregelt.

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